Alk und Verkehr
Unter Alkoholeinfluss ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und das Risiko für Verkehrsunfälle nimmt zu. Es ist bekannt, dass Alkoholkonsum das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen vermindert und zu einer Einschränkung des Sehfeldes führt. Die Grenze für die Verkehrsteilnahme liegt in Deutschland darum bei 0,5 Promille. Diese Menge wird durch 2 bis 3 Gläser, die innerhalb einer Stunde getrunken werden, erreicht. Ein eindrückliches Beispiel: bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille (einem Atemalkoholgehalt von 220 mcg) wird unter anderem die Fähigkeit, rotes Licht wahrzunehmen, vermindert, mit dem Risiko, dass Bremslichter, Hinweisschilder, Fahrradreflektoren und auch rote Ampeln übersehen werden. Zusätzlich geht Alkoholkonsum (und das bereits ab einem einzigen Glas) häufig mit Selbstüberschätzung und Rücksichtslosigkeit Hand in Hand.
Wenn man mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat und angehalten wird, begeht man eine Straftat. Eine Straftat bedeutet einen Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis, was sich z.B. negativ bei späteren Bewerbungen auswirken kann.
Wenn man noch fahren muss, ist es am besten, wenn man nüchtern bleibt. Den meisten Menschen fällt es nämlich leichter, überhaupt nichts zu trinken als nach 2 Gläsern aufzuhören.